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Verbot des Kältemittels R22 naht!

Zum 01. Januar 2015 tritt das Verbot von R22 (H-FCKW) als Kältemittel in Kraft. Ab diesem Tag dürfen keinerlei Reparaturen an Anlagen mehr erfolgen, die mit R22 oder einem anderen H-FCKW als Kältemittel betrieben werden.
Gerade Prozesskühlanalgen sollten bis zu diesem Stichtag umgerüstet oder ausgetauscht sein.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema. Sprechen Sie uns einfach an.
info@kkr-gmbh.de
Tel. +49 / (0)6103 /91 12-0

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